OnlyFans Steuern: Was Creator*innen wissen sollten

Alles zu OnlyFans Steuern: Erfahre, was Creator*innen über Steuerpflichten, Einnahmen & Abgaben wissen müssen. Tipps & Infos für deine Steuererklärung.

Für viele Creator*innen stellt sich früher oder später die Frage: „Wie versteuere ich mein Einkommen aus OnlyFans?“ Diese Plattform bietet unzähligen Menschen die Möglichkeit, mit exklusiven Inhalten ein Einkommen aufzubauen. Doch mit steigenden Einnahmen kommen auch steuerliche Verpflichtungen, die oft Fragen aufwerfen. Dieser Beitrag soll OnlyFans Creator*innen umfassend über die steuerlichen Anforderungen aufklären und Ihnen Tipps geben, wie Sie Ihre Einkünfte korrekt und ohne Probleme versteuern.

Warum das Thema Steuern für OnlyFans-Creator*innen wichtig ist

Die wachsende Beliebtheit von OnlyFans bringt für Creator*innen eine neue Verantwortung: die ordnungsgemäße Versteuerung ihrer OnlyFans Einnahmen. Besonders im deutschsprachigen Raum herrscht häufig Unsicherheit darüber, wie diese Einkünfte zu behandeln sind. Ohne das notwendige Wissen riskieren viele Creator*innen unangenehme Nachzahlungen oder sogar Bußgelder. Deshalb ist es essenziell, die wichtigsten steuerlichen Regeln und Bestimmungen zu kennen.

Ist OnlyFans Einkommen steuerpflichtig?

Ja, Einnahmen aus OnlyFans sind steuerpflichtig. Für das Finanzamt zählen diese Einkünfte als selbstständige Erwerbstätigkeit, was bedeutet, dass sie als Einkommen zu versteuern sind. Dies gilt unabhängig davon, ob die Einnahmen nur als Nebenverdienst oder als Haupteinnahmequelle genutzt werden.

In Deutschland fallen bei Einkünften aus OnlyFans in der Regel folgende Steuerarten an:

Einkommensteuer:

Jede Einnahme, die aus selbstständiger Tätigkeit generiert wird, muss in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.

  • Grundfreibetrag: Bis etwa 11.604 Euro ist das Einkommen steuerfrei.
  • Einstiegssatz: Ab dem Grundfreibetrag bis etwa 66.761 Euro liegt der Einkommensteuersatz zwischen 14% und ca. 42%, je nach Einkommen.
  • Spitzensteuersatz: Ab 66.761 Euro Jahreseinkommen beginnt ein Steuersatz von 42%
  • Reichensteuersatz: Ab einem Einkommen von 277.826 Euro greift dann noch der sogenannte Reichensteuersatz von 45%. (Stand: 2024)
    Diese Einkommensgrenzen und Sätze können sich jährlich ändern.

Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer):

Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) beträgt:

  • Regelsatz: 19% für die meisten Dienstleistungen, einschließlich der Leistungen von OnlyFans-Creator*innen.
  • Kleinunternehmerregelung: Wenn der Umsatz im Vorjahr unter 22.000 Euro lag und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 50.000 Euro liegt, kann die Kleinunternehmerregelung angewandt werden, sodass keine Umsatzsteuer erhoben werden muss. Voraussetzung ist eine entsprechende Meldung beim Finanzamt. Wer also im Vorjahr mehr als 22.000 Euro eingenommen hat, ist nicht mehr von der Kleinunternehmerregelung befreit und muss für seine Einnahmen Umsatzsteuer abführen. Für Creator*innen bedeutet das konkret:
  • Die Rechnungen sollten ab diesem Zeitpunkt mit einer Umsatzsteuer (in Deutschland 19%) ausgestellt werden.
  • Auch bei der Abrechnung über OnlyFans selbst wird die Umsatzsteuer relevant, da sie je nach Wohnsitzland des Kunden berechnet wird (Ort der Leistungserbringung).


Gewerbesteuer:

Unter bestimmten Umständen könnte auch Gewerbesteuer anfallen, insbesondere bei sehr hohen Einnahmen und einem Gewerbeschein; für die meisten OnlyFans Creator*innen ist sie jedoch nicht relevant.

Einkünfte aus dem Ausland – Besondere Regelungen für OnlyFans-Creator*innen

Da OnlyFans eine internationale Plattform ist, haben viele Creator*innen auch Einnahmen von internationalen Followern. Hier kann die sogenannte „Kleinunternehmerregelung“ nicht angewandt werden, wenn die Einnahmen aus dem Ausland stammen. Daher ist es ratsam, sich über mögliche steuerliche Unterschiede im Klaren zu sein und Unterstützung in Betracht zu ziehen.

Creator*innen sollten sich bewusst sein, dass das Finanzamt selbst kleine Einnahmen wahrnimmt, da Plattformen wie OnlyFans inzwischen genau kontrolliert werden. Wer sich unsicher ist, sollte professionelle Unterstützung in Betracht ziehen.

Welche Ausgaben können OnlyFans-Creator*innen absetzen?

Eine gute Nachricht für alle Creator*innen: Viele der mit der OnlyFans-Tätigkeit verbundenen Ausgaben können von der Steuer abgesetzt werden. Hierzu zählen unter anderem:

  • Ausrüstung: Kamera, Lichttechnik, Mikrofone und sonstiges Equipment.
  • Software: Bildbearbeitungsprogramme, Schnittsoftware oder Musiklizenzierungen.
  • Requisiten und Outfits: Alle Materialien und Kleidungsstücke, die spezifisch für die Erstellung der Inhalte gekauft werden.
  • Raummiete oder Studiomiete: Kosten für Studios oder spezielle Räume, die für Aufnahmen genutzt werden.
  • Internet und Telefon: Ein gewisser Anteil der Internet- und Telefonkosten kann als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.

Es ist wichtig, sämtliche Belege zu sammeln und eine klare Trennung zwischen privaten und geschäftlichen Ausgaben zu halten. Ein guter Steuerberater kann helfen, die Absetzbarkeit dieser Kosten im Detail zu klären und die Steuerlast zu optimieren. Als erfahrene Agentur unterstützen wir unsere Creator*innen gezielt bei der Verwaltung ihrer Belege und der Organisation ihrer Ausgaben, um sicherzustellen, dass alles korrekt dokumentiert ist und steuerliche Vorteile optimal genutzt werden. So können sich unsere Creator*innen auf ihre Inhalte konzentrieren, während wir uns um die administrativen Details kümmern.

Wie erfolgt die Buchhaltung bei OnlyFans Steuern?

Eine ordnungsgemäße Buchhaltung ist das A und O für alle Selbstständigen – und damit auch für OnlyFans-Creator*innen. Grundsätzlich sollte jede Zahlung, jeder Geldeingang und jede Ausgabe dokumentiert werden. Idealerweise nutzen Creator*innen ein einfaches Buchhaltungstool, um den Überblick zu behalten.

Einnahmen und Ausgaben trennen

Sämtliche Einnahmen und Ausgaben sollten getrennt von privaten Finanzen geführt werden. Ein separates Konto für die Selbstständigkeit kann helfen, die Übersicht zu bewahren und die Buchhaltung zu vereinfachen.

Regelmäßige Dokumentation

Es empfiehlt sich, alle relevanten Unterlagen (Rechnungen, Zahlungsbestätigungen etc.) mindestens monatlich zu ordnen und zu dokumentieren. Bei größeren Einnahmen kann ein Steuerberater dabei helfen, sicherzustellen, dass alles ordnungsgemäß abgewickelt wird.

Steuertipps für OnlyFans-Creator*innen

Hier sind einige praktische Tipps für Creator*innen, die sicherstellen möchten, dass sie ihre steuerlichen Pflichten erfüllen und gleichzeitig ihre Steuerlast minimieren:

  1. Frühzeitig informieren: Gerade wer neu im OnlyFans-Geschäft ist, sollte sich frühzeitig mit dem Thema Steuern auseinandersetzen.
  2. Ein Steuerberater kann viel Zeit und Nerven sparen: Steuerexperten kennen alle relevanten Abzüge und Tricks.
  3. Steuervorauszahlungen planen: Wer regelmäßig größere Einnahmen hat, sollte Vorauszahlungen an das Finanzamt einplanen.
  4. Agentur-Unterstützung nutzen: Eine Agentur kann bei der Strukturierung und Buchhaltung helfen, ohne dass man selbst Experte sein muss.

Fazit: Warum eine Agentur für OnlyFans-Creator*innen hilfreich sein kann

Das Thema Steuern ist für Creator*innen oft komplex und zeitintensiv. Besonders für jene, die sich lieber auf die Content-Erstellung fokussieren möchten, kann die Unterstützung einer Agentur sehr wertvoll sein. Eine spezialisierte Agentur kümmert sich nicht nur um Vermarktung und Sicherheitsfragen, sondern kann auch steuerliche Fragen klären und professionelle Unterstützung bieten. So bleibt mehr Zeit für das Wesentliche: die kreative Arbeit.

Wer sich sicher sein möchte, steuerlich auf der richtigen Seite zu sein, profitiert von der Zusammenarbeit mit erfahrenen Experten, die helfen, rechtliche und steuerliche Pflichten zuverlässig zu erfüllen.

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